Rechtliche Bestimmungen

Mia® Woman’s Choice Program
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dieses Dokument (die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen") beschreibt die Bedingungen und das Antragsverfahren für das Mia® Woman's Choice Program (das "Programm"). Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Programm von Establishment Labs S.A. mit Sitz in der 4th Street, Coyol Free Zone #B15, Alajuela 20102, Costa Rica, und seinen verbundenen Unternehmen (zusammenfassend als "Hersteller" bezeichnet) angeboten und steht Personen zur Verfügung, denen Mia®-Diamonds implantiert wurden (die "WCP-Teilnehmerinnen"), die direkt vom Hersteller oder seinen autorisierten Vertriebspartnern speziell über das Mia®-Markenerlebnisangebot erworben wurden, was durch die Produktseriennummern, die eine Registrierung für das Programm ermöglichen, belegt wird (die "qualified Mia®-Diamonds"). Das Programm soll den WCP-Teilnehmerinnen die Wahl ermöglichen, indem es die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene finanzielle Unterstützung für den Fall bereitstellt, dass eine WCP-Teilnehmerin sich dafür entscheidet, die qualified Mia®-Diamonds während der Gültigkeitsdauer des Programms (wie unten definiert) zu entfernen. Den WCP-Teilnehmerinnen entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Teilnahme am Programm, vorausgesetzt, dass die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Teilnahme- und Registrierungsvoraussetzungen vollständig erfüllt sind und der Gültigkeitszeitraum weiterhin gilt.

1. Programmübersicht und Programmgutschrift

Im Rahmen des Programms und vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine berechtigte WCP-Teilnehmerin, die sich aus irgendeinem Grund für eine qualifizierten Entfernung (wie in Abschnitt 2 unten definiert) entscheidet, eine finanzielle Unterstützung (die "Programmgutschrift") für die Kosten einer solchen qualifizierten Entfernung erhalten, wie weiter unten beschrieben. Sofern nicht gesetzlich eingeschränkt oder verboten, besteht die Programmgutschrift aus einer Zahlung von bis zu eintausendfünfhundert US-Dollar (USD $1500) oder dem Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung zum Umrechnungskurs am Tag der Zahlung, der vom Hersteller nach eigenem Ermessen festgelegt wird, ohne Erstattung von Währungsschwankungen oder Bankgebühren. Weitere Einzelheiten zur Programmgutschrift finden Sie in Abschnitt 7 (Zahlung) unten. Soweit rechtlich zulässig und vom Hersteller genehmigt, kann eine WCP-Teilnehmerin anordnen, dass die Programmgutschrift an einen zugelassenen Arzt oder eine Klinik ausgestellt wird, um die mit der Entfernung der qualified Mia®-Diamonds verbundenen Kosten direkt auszugleichen.

2. Anspruchsberechtigung

Die Berechtigung einer WCP-Teilnehmerin, eine Programmgutschrift zu erhalten, hängt ausschliesslich von der Einhaltung der folgenden Kriterien und dem in Abschnitt 6 unten genannten Antragsverfahren ab. Ein Verfahren zur Entfernung der qualified Mia®-Diamonds, dass alle nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und nicht anderweitig gemäss Abschnitt 3 ausgeschlossen ist, wird als "qualifizierte Entfernung" bezeichnet.

2.1. Jede WCP-Teilnehmerin muss sicherstellen, dass ihre qualified Mia®-Diamonds entweder von ihr selbst oder von ihrer Mia®-zertifizierten Klinik vorregistriert und per E-Mail bestätigt werden, oder sie muss innerhalb von neunzig (90) Kalendertagen nach dem ursprünglichen Implantationsverfahren (die "Meldefrist") das Mia® Consumer Care Team unter miafemtech.com/contact um Unterstützung bitten. Die WCP-Teilnehmerin ist einzig und allein dafür verantwortlich, den Registrierungsprozess zu akzeptieren oder zu bestätigen, auch wenn er vom Personal der Mia®-zertifizierten Klinik geleitet wird. Die 90-tägige Meldefrist ist einzuhalten und im Mia®-Profilkonto über die Website zu bestätigen: account.miafemtech.com/s/login/. Die Seriennummern der qualified Mia®-Diamonds der Mia®-zertifizierten Chirurgen oder der Mia®-zertifizierten Klinik sind zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Registrierung vor Ablauf der Meldefrist stattgefunden hat. Der Hersteller oder seine Vertreter sind in keinem Fall haftbar oder verantwortlich für eine fehlgeschlagene Übermittlung eines Online-Registrierungslinks an eine WCP-Teilnehmerin aufgrund einer falschen E-Mail-Adresse, Junk-/SPAM-Filterung, Unterbrechung von Dienstleistungsvereinbarungen oder anderer Faktoren. Die WCP-Teilnehmerin kann über die Website miafemtech.com/contact ein Support-Ticket für die Registrierung einreichen, um vor Ablauf der Meldefrist Unterstützung bei der Registrierung zu erhalten. Weder der Hersteller noch seine Vertreter sind in der Lage, die für die Registrierung zu verwendenden Mia®-Diamonds-Seriennummern zur Verfügung zu stellen, da diese ausschliesslich von den entnehmenden Chirurgen zu erhalten sind.

2.2. Mit der Registrierung für das Programm und/oder der Geltendmachung von Ansprüchen akzeptiert jede WCP-Teilnehmerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erklärt sich damit einverstanden, diese vollständig einzuhalten.

2.3. Eine WCP-Teilnehmerin muss die qualified Mia®-Diamonds vollständig und dauerhaft entfernen lassen und sich tatsächlich dem qualifizierten Entfernungsverfahren während des Gültigkeitszeitraums unterziehen, um die Programmgutschrift in Anspruch nehmen zu können.

2.4. Jegliche Mia®-Diamonds-Entfernungsprozedur, die ganz oder teilweise durch private, öffentliche, staatliche oder soziale Versicherungsleistungen oder Erstattungen abgedeckt ist, ist ausdrücklich von dem Programm ausgeschlossen und qualifiziert sich nicht für die Programmgutschrift.

2.5. Wenn die WCP-Teilnehmerin zwei (2) qualified Mia®-Diamonds erhalten hat, müssen beide qualified Mia®-Diamonds entfernt werden, um die Programmgutschrift zu erhalten.

2.6. Die WCP-Teilnehmerin darf nicht beabsichtigen, sich Ersatz-, neue oder alternative Brustimplantate (gleich welchen Herstellers) einsetzen zu lassen oder sich einer Revisionsoperation zu unterziehen und muss beabsichtigen, die qualified Mia®-Diamonds zu entfernen, um auf unbestimmte Zeit ohne Brustimplantate zu bleiben.

2.7. Um Betrug, falsche Angaben und Missbrauch einzuschränken, muss das Verfahren zur Entfernung von Mia®-Diamonds von entsprechend qualifizierten und zugelassenen medizinischen Fachkräften durchgeführt werden, die bestätigen, dass sie sich an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten, wie in den Antragsformularen dargelegt (jeweils ein ","). Siehe Abschnitt 5 unten für weitere Informationen.

3. Haftungsausschlüsse und Beschränkungen

Es gelten die folgenden Programmausschlüsse:

3.1. Das Programm gilt nicht in Gerichtsbarkeiten, in denen das Mia®-Markenerlebnisangebot nicht verfügbar ist (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Japan), oder für Personen, die Mia®-Diamonds oder andere Brustimplantate von Chirurgen oder Vertriebskanälen erhalten haben, die nicht vom Hersteller autorisiert sind, das Mia®-Markenerlebnis anzubieten, selbst wenn die betreffenden Implantate erfolgreich in den Systemen oder Aufzeichnungen des Herstellers registriert wurden. Jegliche Registrierung von Mia®-Diamonds oder anderen Brustimplantaten, die ausserhalb der Mia®-Markenerfahrung erhalten wurden, ist nur in Bezug auf anderweitig anwendbare Vorteilsprogramme des Herstellers gültig, die registrierte Person ist keine "WCP-Teilnehmerin" gemäss der Definition in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.2. Das Programm ist nichtig, wo es gesetzlich verboten ist, und hat keinen Geldwert. Für die Berechtigung zur Programmregistrierung ist der Ort des Mia®-Verfahrens massgebend. Für die Geltendmachung eines Anspruchs und den Erhalt der Programmgutschrift ist der Ort der Entfernung und/oder der Wohnsitz der WCP-Teilnehmerin ausschlaggebend, um die Einhaltung der geltenden Gesetze für eine Programmgutschrift zu überprüfen, die dem behandelnden Chirurgen bzw. der WCP-Teilnehmerin ausgestellt wird. Auf dieser Grundlage und unabhängig davon, ob dies gesetzlich oder durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt ist, wird der Anspruch in beiden Fällen abgelehnt, wenn eine WCP-Teilnehmerin an ihrem Wohnort weder zur Registrierung noch zum Erhalt der Programmgutschrift berechtigt ist.

3.3. Die Programmgutschrift darf auf keinen Fall vor der qualifizierten Entfernung überwiesen werden. WCP-Teilnehmerinnen, die eine Programmgutschrift anstreben, wird empfohlen, den Vorqualifizierungsteil des Anspruchsverfahrens, auf den in Abschnitt 6 unten Bezug genommen wird, zu absolvieren, um die Anspruchsberechtigung zu bestätigen. Einschliesslich in Verbindung mit dem Erhalt echter qualified Mia®-Diamonds, einer gültigen Programmregistrierung vor der Meldefrist, keinem lokalen Ausschluss, der Kontinuität des Gültigkeitszeitraums, der Nichtnutzung einer ausgeschlossenen Klinik und anderen qualifizierten Entfernungskriterien, wie hierin dargelegt. Um jeden Zweifel auszuschliessen, muss die qualifizierte Entfernung innerhalb des Gültigkeitszeitraums durchgeführt werden, um die Programmgutschrift zu erhalten.

3.4. Das Programm gilt nicht für die Verwendung von qualified Mia®-Diamonds und für Mia®-Diamonds-Entfernungen, die ohne Einhaltung der jeweils aktuellen Gebrauchsanweisung (Betriebsanleitung) und der für die qualified Mia®-Diamonds geltenden chirurgischen Verfahrensanweisungen des Herstellers durchgeführt werden.

3.5. Das Programm gilt nur für das chirurgische Verfahren zur vollständigen und dauerhaften Entfernung der Mia®-Diamonds. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen die WCP-Teilnehmerinnen an, dass es andere Verfahren geben kann, die nach dem Urteil des Arztes notwendig oder angemessen sind (wie z. B. der Ersatz oder die Überarbeitung der qualified Mia® Diamonds oder andere medizinische oder chirurgische Verfahren) und die nicht durch das Programm oder die Programmgutschrift abgedeckt sind.

3.6. Das Programm findet keine Anwendung, wenn die Entfernung der qualified Mia®-Diamonds ganz oder teilweise durch eine private oder öffentliche Versicherung, ein Erstattungssystem oder eine ähnliche Regelung abgedeckt ist. Daher wird der Hersteller die Gewährung der Programmgutschrift an WCP-Teilnehmerinnen verweigern, die von einer privaten oder öffentlichen Versicherung, einem Rückerstattungssystem oder einem ähnlichen System profitieren, das die Entfernung der qualifizierten Implantate ganz oder teilweise abdeckt. Der Hersteller behält sich das Recht vor, Nachforschungen anzustellen und die Rückerstattung von Beträgen zu verlangen, die WCP-Teilnehmerinnen gewährt wurden, die von einer privaten oder öffentlichen Versicherung, einem Erstattungssystem oder einer ähnlichen Regelung für die Entfernung der qualified Mia®-Diamonds profitieren.

3.7. Das Programm gilt für qualifizierte Entfernungen, die von entfernenden Ärzten durchgeführt werden, die sich an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehalten haben. Der Hersteller kann nach seinem alleinigen und uneingeschränkten Ermessen die Ausstellung der Programmgutschrift (a) an einen Arzt oder eine Klinik ablehnen, die: (i) nicht für die Durchführung von qualifizierten Entfernungsbehandlungen am Standort der betreffenden WCP-Teilnehmerin zugelassen ist, (ii) ausgeschlossen wurde, von einem staatlichen Gesundheitsprogramm ausgeschlossen wurde oder Gegenstand eines Disziplinarverfahrens oder einer gerichtlichen Durchsetzungsmassnahme im Zusammenhang mit der Ausübung der ärztlichen oder chirurgischen Tätigkeit, Betrug oder Missbrauch öffentlicher oder privater Gelder, Korruption oder Bestechung, Verbrechen mit moralischer Verwerflichkeit war, (iii) nach alleinigem und uneingeschränktem Ermessen des Herstellers im Verdacht steht, Betrug oder Missbrauch im Zusammenhang mit dem Programm und/oder einer Garantie des Herstellers zu begehen, oder (iv) nach alleinigem und uneingeschränktem Ermessen des Herstellers Bedenken hinsichtlich einer Beeinträchtigung der Patientensicherheit (z. B. aufgrund von Patientenbeschwerden) aufkommen lässt. z. B. aufgrund von Patientenbeschwerden oder ähnlichen Hinweisen) und/oder die sichere und wirksame Verwendung der Produkte des Herstellers (eine "ausgeschlossene Klinik"); oder (b) direkt an eine WCP-Teilnehmerin, die sich dafür entscheidet, die qualified Mia®-Diamonds in einer ausgeschlossenen Klinik entfernen zu lassen. Wird der Anspruch einer WCP-Teilnehmerin in der Präqualifizierungsphase des in Abschnitt 6 unten genannten Anspruchsverfahrens allein deshalb abgelehnt, weil eine ausgeschlossene Klinik für die Entfernung ausgewählt wurde, kann die WCP-Teilnehmerin die Programmgutschrift erneut beantragen, nachdem sie einen anderen Entfernungsspezialisten ausgewählt hat. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der WCP-Teilnehmerin, sich zu vergewissern, dass es sich bei dem entfernenden Chirurgen nicht um eine ausgeschlossene Klinik handelt, indem sie einen Antrag stellt und die Feststellung der Präqualifikation durch den Hersteller einholt, bevor sie sich dem Entfernungsverfahren unterzieht, um den Anspruch auf die Programmgutschrift zu erhalten.

3.8. Der Hersteller behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Ausstellung mehrerer Programmgutschriften an einzelne WCP-Teilnehmerinnen zu verweigern, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf WCP-Teilnehmerinnen, die sich für den Kauf neuer qualified Mia®-Diamonds entscheiden (d.h. mit Ausnahme von Implantaten, die sie im Rahmen einer Herstellergarantie oder eines Austauschprogramms erhalten haben), nachdem sie sich zuvor einer qualifizierten Entfernung unterzogen haben, für die eine Programmgutschrift überwiesen wurde.

3.9. Mit Ausnahme der in diesem Absatz ausdrücklich genannten Fälle dürfen die WCP-Teilnehmerinnen die Programmgutschrift nicht mit anderen vom Hersteller angebotenen Leistungen, einschliesslich Garantieleistungen, kombinieren. Die Ausstellung der Programmgutschrift schliesst eine WCP-Teilnehmerin von der Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen im Rahmen anderer Garantie- oder Leistungsprogramme des Herstellers in Bezug auf die betroffenen qualified Mia®-Diamonds aus, auch in Bezug auf Verfahren, die vor der Ausstellung der Programmgutschrift durchgeführt wurden. Ungeachtet obigem bleibt eine WCP-Teilnehmerin für eine Programmgutschrift berechtigt, wenn diese WCP-Teilnehmerin (oder ihr Chirurg) Garantieleistungen des Herstellers oder andere Leistungen, die von Zeit zu Zeit von den Policen des Herstellers angeboten werden, beantragt und erhält; vorausgesetzt jedoch, dass die Gültigkeitsdauer in solchen Fällen nicht verlängert wird. Zur Klarstellung: Wenn eine WCP-Teilnehmerin ein kostenloses Ersatzimplantat im Rahmen eines Garantieprogramms des Herstellers erhält, das die ursprünglichen qualified Mia®-Diamonds abdeckt, wird die Gültigkeitsdauer für die Beantragung einer Programmgutschrift in Bezug auf eine qualifizierte Entfernung zur Entfernung der Ersatzimplantate ab dem Implantationsdatum der ursprünglich registrierten qualified Mia®-Diamonds und nicht ab dem Implantationsdatum der im Rahmen der Garantieprogramme des Herstellers angebotenen Ersatzimplantate berechnet.

4. Unabhängiges Programm, keine Garantie

Das Programm ist zwar Teil des Mia®-Markenerlebnisangebots, aber es handelt sich um eine eigenständige und unabhängige Police, die nicht mit den separaten Garantien der qualified Mia®-Diamonds in Verbindung steht und nicht Teil dieser ist. Die qualified Mia®-Diamonds können den Standard-Garantieprogrammen des Herstellers unterliegen, die von diesem Programm nicht berührt werden. Für die vollständigen Garantiebedingungen klicken Sie bitte auf: miafemtech.com/legal/mia-comprehensive-coverage.

Das Programm ist auch unabhängig von jeglichen Verträgen zwischen der WCP-Teilnehmerin und Dritten, einschliesslich medizinischer Fachkräfte oder Einrichtungen zur Erbringung chirurgischer Leistungen für die WCP-Teilnehmerin, und schränkt Garantien oder Zusicherungen, die im Rahmen solcher Verträge abgegeben werden, weder ein noch schliesst es sie aus. Der Hersteller ist weder Teil eines Vertrages zwischen der WCP-Teilnehmerin und Dritten, einschliesslich chirurgischer Dienstleistungen zur Implantation oder Entfernung der qualified Mia®-Diamonds, noch berät oder beeinflusst der Hersteller diese Dritten oder die WCP-Teilnehmerin in Bezug auf chirurgische Dienstleistungen in Verbindung mit den Produkten des Herstellers. Das Programm ist als Gefälligkeitsleistung gedacht, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der WCP-Teilnehmerin zu unterstützen, und ist nicht als Werbemassnahme, Rückvergütung, Rabatt oder Belohnung gedacht und darf, soweit gesetzlich zulässig, nicht als solche ausgelegt werden.

5. Entfernende Chirurgen; Fester Leistungsbetrag

In bestimmten Gerichtsbarkeiten können WCP-Teilnehmerinnen potenzielle entfernende Chirurgen über die durchsuchbare Datenbank für medizinische Fachkräfte des Herstellers ausfindig machen, die unter folgender Adresse zu finden ist: miafemtech.com/clinic-finder. Um Zweifel auszuschliessen, sei darauf hingewiesen, dass die in der durchsuchbaren Datenbank des Herstellers aufgeführten Ärzte und Kliniken weder vollständig noch erschöpfend sind und der Hersteller nicht garantieren kann, dass die Informationen, die von Drittanbietern auf seiner Website dargestellt werden, aktuell oder korrekt sind. WCP-Teilnehmerinnen müssen alle Informationen, einschliesslich der Preise und der Kosten für die Entfernung von Mia® Diamonds, direkt mit dem von ihnen ausgewählten Arzt abklären. Der Hersteller unterstützt, befürwortet, bevorzugt oder empfiehlt keine bestimmten medizinischen Fachkräfte und bietet keine medizinische Beratung, Hintergrund- oder Zulassungsprüfungen oder Empfehlungen an. Der Hersteller oder seine verbundenen Unternehmen oder Vertreter sind in keinem Fall haftbar oder verantwortlich für die Durchführung eines klinischen Verfahrens durch eine dritte medizinische Fachkraft, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche aus Kunstfehlern. Vorbehaltlich des obigen Abschnitts 3.7 kann jeder Mediziner, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhält und die wahrheitsgemässe und korrekte Einreichung der Anspruchsdaten bestätigt, für die Zwecke des Programms als entfernender Chirurg qualifiziert werden, einschliesslich Ärzten, die nicht in der Online-Lokalisierungsdatenbank aufgeführt sind.

WCP-Teilnehmerinnen wird empfohlen, den Rat eines zugelassenen Arztes in Bezug auf die klinische Beurteilung, die Patientensicherheit und die Eignung für ein medizinisches Verfahren, die potenziellen Risiken und Vorteile einer qualifizierten Entfernung, die Erholungszeiten des Verfahrens, die Verschreibung von Medikamenten oder Anästhesie und damit zusammenhängende Fragen einzuholen. Der Gesundheitsdienstleister einer jeden WCP-Teilnehmerin sollte sie darüber beraten, ob zusätzliche Verfahren im Zusammenhang mit einer qualifizierten Entfernung aus gesundheitlichen oder ästhetischen Gründen notwendig oder nicht wünschenswert sind.

Der Hersteller legt die Verfahrens- oder Dienstleistungskosten, die Gemeinkosten oder die Einrichtungskosten der medizinischen Fachkräfte nicht fest und beeinflusst sie auch nicht. Die Programmgutschrift wird unabhängig von den Gesamtkosten der qualifizierten Entfernung festgelegt. Dementsprechend wird den WCP-Teilnehmerinnen empfohlen, zusätzlich zur Beantragung der Programmgutschrift alle Verfahrens-, Medikamenten- und Einrichtungskosten mit einem oder mehreren medizinischen Fachleuten zu besprechen. Der Hersteller haftet gegenüber WCP-Teilnehmerinnen oder Dritten nicht für die Kosten von Verfahren (einschliesslich der Entfernung der Mia®-Diamonds), die nicht durch die Programmgutschrift abgedeckt sind oder für die ein Anspruch wegen Nichteinhaltung dieser Bedingungen abgelehnt wurde.

6. Antragsverfahren

WCP-Teilnehmerinnen können einen Antrag auf eine Programmgutschrift (einen "Anspruch") stellen, indem sie folgende Website besuchen: miafemtech.com/contact. Sowohl die WCP-Teilnehmerin, als auch der behandelnde Chirurg müssen die Kriterien in den Abschnitten 2 und 3 oben als Teil des Antragsverfahrens überprüfen. Der Hersteller kann nach eigenem Ermessen vor der Genehmigung eines Anspruchs die Vorlage von Belegdokumenten verlangen, um die Anspruchsvoraussetzungen, das Fehlen von Ausschlusskriterien oder die Einhaltung geltender Gesetze oder Vorschriften zu bestätigen und/oder zu dokumentieren. Alle Ansprüche müssen vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums geltend gemacht werden, und die vollständigen Nachweise müssen spätestens 180 Tage nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums eingereicht werden, um die Programmgutschrift zu erhalten.

Alle Ansprüche unterliegen einer ersten Präqualifikationsprüfung, auf die im Falle der Genehmigung eine Überprüfung nach der qualifizierten Entfernung folgen muss, um die Berechtigung zum Erhalt der Programmgutschrift zu bestätigen.

Als Teil des ersten Präqualifikationsschritts im Antragsverfahren muss die WCP-Teilnehmerin unter anderem Folgendes einreichen:

  • Genaue Informationen oder Unterlagen, um die Identität der WCP-Teilnehmerin, den Erhalt von qualified Mia®-Diamonds und die rechtzeitige Anmeldung zum Programm vor dem Anmeldeschluss zu überprüfen, wie z. B. die Serien- und Losnummern der Geräte und die E-Mail-Adresse für die Anmeldung. Diese Informationen können mit Hilfe des Arztes, der die Implantation durchgeführt hat, aus elektronischen Aufzeichnungen, Transponderablesungen und Kauf- und Lieferbelegen für qualified Mia®-Diamonds abgeleitet werden.
  • Der Ort der Mia®-Behandlung der WCP-Teilnehmerin und der geplante Ort der Entfernung, um die geografische Eignung zu überprüfen.
  • Name, Klinikadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des entnehmenden Chirurgen, um zu bestätigen, dass es sich bei dem entnehmenden Chirurgen nicht um eine ausgeschlossene Person oder Klinik handelt.
  • Eine Bestätigung, dass die WCP-Teilnehmerin keine Austausch- oder Ersatzbrustimplantate in Verbindung mit dem Entfernungsverfahren oder zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft zu erhalten beabsichtigt und dies auch nicht tun wird.
  • Bestätigung, dass das Entfernungsverfahren nicht durch eine private oder öffentliche Versicherung, ein Erstattungssystem oder ein ähnliches System abgedeckt wird.

Als Teil des Verifizierungsschritts im Antragsverfahren muss jede WCP-Teilnehmerin und der vorgesehene entnehmende Chirurg unter anderem bestätigen, dass alle Fakten im Antrag wahr und richtig sind, dass eine qualifizierte Entfernung innerhalb des Gültigkeitszeitraums ordnungsgemäss durchgeführt wurde, dass die Entfernung nicht durch eine Versicherung oder ein Gesundheitsprogramm erstattet wurde und dass die WCP-Teilnehmerin keine Austausch- oder Ersatzbrustimplantate vom entnehmenden Chirurgen oder einem anderen medizinischen Fachmann in Verbindung mit der Entfernung oder anderweitig erhalten hat. Sowohl die WCP-Teilnehmerin als auch der entnehmende Chirurg müssen ausserdem die vorgesehene Empfängerin der Programmgutschrift und das Bankkonto, auf das die Programmgutschrift überwiesen wird, bestätigen. Der Hersteller kann nach eigenem Ermessen einen Rechnungsnachweis oder andere Unterlagen zum Nachweis der Durchführung und/oder der Kosten der qualifizierten Entfernung verlangen.

Der Hersteller unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach der vollständigen und korrekten Übermittlung aller im Rahmen des Antragsverfahrens angeforderten Informationen und der zugehörigen Formulare eine Entscheidung über die Eignung für die Präqualifikation und/oder die endgültige Prüfung und Genehmigung des Antrags zu treffen. Sollte eine der geforderten Angaben zur Eignung oder Überprüfung fehlen oder unvollständig sein oder eine zusätzliche Überprüfung oder Verifizierung erfordern, unternimmt der Hersteller bis zu drei (3) Versuche, die WCP-Teilnehmerin über die von ihr angegebene E-Mail-Adresse zu erreichen, um die fehlenden, unvollständigen oder ergänzenden Angaben anzufordern, damit der Hersteller eine Entscheidung gemäss diesen Geschäftsbedingungen treffen kann. Erfolgt nach dem dritten Versuch keine Antwort oder übermittelt die WCP-Teilnehmerin nicht alle angeforderten Informationen innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens 180 Tagen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, lehnt der Hersteller den Anspruch ab und schliesst ihn, vorbehaltlich der gesetzlichen Rechte der WCP-Teilnehmerin nach den geltenden Gesetzen. Jede WCP-Teilnehmerin ist dafür verantwortlich, dass der von ihr benannte Entfernungsarzt das/die vom Entfernungsarzt einzureichende(n) Antragsformular(e) rechtzeitig ausfüllt und einreicht. Eine Programmgutschrift wird nur dann erteilt, wenn der entfernende Chirurg einen Nachweis über die qualifizierte Entfernung vorgelegt hat.

Der Hersteller behält sich das Recht vor, Nachforschungen anzustellen und zusätzliche Beweise und Unterlagen anzufordern, insbesondere im Falle einer grossen Anzahl von Ansprüchen, die in Bezug auf einen bestimmten Arzt oder eine bestimmte medizinische Einrichtung geltend gemacht werden. Die zusätzliche Zeit, die für eine solche Untersuchung und Anforderung benötigt wird, hat keinen Einfluss auf den Anspruch der WCP-Teilnehmerin.

WCP-Teilnehmerinnen und ihr medizinisches Fachpersonal können unter miafemtech.com/contact Unterstützung bei der Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Nachweisdokumente anfordern. Der Hersteller ermutigt die WCP-Teilnehmerinnen, alle Fragen bezüglich ihrer Berechtigung zur Teilnahme am Programm zu stellen und zu klären, bevor eine Operation zur Entfernung geplant wird.

7. Vergütung

Vorbehaltlich der Kriterien und Ausschlüsse in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Programmgutschrift in Höhe des niedrigeren Betrags überwiesen: (a) Eintausendfünfhundert US-Dollar (USD $1500) oder (b) die vom behandelnden Arzt tatsächlich berechneten Gebühren (umgerechnet in US-Dollar unter Anwendung der Umrechnungskurse der Bank des Herstellers). Der Hersteller stellt die Programmgutschrift innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach seiner endgültigen Genehmigung und Überprüfung eines Anspruchs aus. Die WCP-Teilnehmerin und der entfernende Chirurg vereinbaren vor der qualifizierten Entfernung, ob die Programmgutschrift in Form einer Erstattung entweder an die WCP-Teilnehmerin oder an den entfernenden Chirurgen ausgezahlt werden soll.

Der Hersteller überweist die Programmgutschrift per Banküberweisung in US-Dollar, die von der Bank des Empfängers oder einer zwischengeschalteten Bank in die Landeswährung der Empfängerbank umgerechnet werden kann. Der Hersteller trägt alle Kosten, die ihm von seiner/ihren eigenen Bank(en) im Zusammenhang mit der Ausstellung der Programmgutschrift in Rechnung gestellt werden. Die WCP-Teilnehmerin (oder der entnehmende Chirurg, je nach Fall) trägt alle Gebühren und Abzüge, die von ihrer eigenen Bank und von an der Überweisung beteiligten Drittbanken erhoben werden, einschliesslich aller Kosten oder Abzüge im Zusammenhang mit Währungsumrechnungen. Der Hersteller ist nicht verantwortlich für das Risiko von Währungsschwankungen, die Umrechnungskurse der überweisenden oder empfangenden Bank, Überweisungsgebühren oder andere Gebühren, die von der Bank, die die Programmgutschrift erhält, oder von zwischengeschalteten Banken erhoben werden.

Die WCP-Teilnehmerin ist allein dafür verantwortlich, im Rahmen des Antragsverfahrens korrekte und vollständige Angaben zu dem Bankkonto der Zahlungsempfängerin zu machen, auf das die Programmgutschrift überwiesen werden soll. Der Hersteller haftet nicht für Druckfehler oder andere Fehler in den Angaben zur Zahlungsempfängerin oder für die Fehlleitung von Geldern aufgrund solcher Fehler. Die einzige Verpflichtung des Herstellers in Bezug auf die Überweisung der Programmgutschrift besteht darin, eine Überweisung in Höhe der Programmgutschrift an die in der Anspruchsprüfung angegebenen Zahlungsempfängerin vorzunehmen. Der Hersteller ist nicht verpflichtet, Zahlungen rückgängig zu machen, verlorene oder fehlgeleitete Gelder wiederzuerlangen oder Zahlungen zu duplizieren, die die vorgesehene Zahlungsempfängerin aus einem anderen Grund als einem alleinigen und direkten Fehler des Herstellers nicht erhalten hat. Der Hersteller haftet nicht für Zahlungen oder Schulden, die zwischen einer WCP-Teilnehmerin und dem von ihm benannten Entferner bestehen. Wenn die Programmgutschrift direkt an eine WCP-Teilnehmerin überwiesen wird, ist diese WCP-Teilnehmerin allein dafür verantwortlich, ihrem behandelnden Chirurgen die Kosten für die qualifizierte Entfernung in voller Höhe zu überweisen. Wird die Programmgutschrift an den entfernenden Chirurgen überwiesen, muss sich die WCP-Teilnehmerin direkt mit dem umziehenden Chirurgen abstimmen, um eine entsprechende Gutschrift auf seiner Rechnung oder seinem Konto sicherzustellen.

Wenn der Hersteller feststellt, dass die Programmgutschrift gegen geltende Gesetze im Land der WCP-Teilnehmerin verstösst, kann der Hersteller nach eigenem Ermessen anstelle der Programmgutschrift einen Rabattgutschein, einen Gutschein, eine Geschenkkarte, eine Gutschrift für ein Klinikkonto oder eine ähnlich wertvolle Alternative anbieten oder den Anspruch auf die Programmgutschrift ohne Strafe oder Entschädigung ablehnen.

Die WCP-Teilnehmerin ist allein für die Zahlung aller Steuern oder Steuerverbindlichkeiten verantwortlich, die mit dem Erhalt der Programmgutschrift oder deren Äquivalent verbunden sind, und hat alle Einkommens-, Mehrwert-, Stempel- oder ähnlichen Steuern zu zahlen, die nach den geltenden Gesetzen oder Steuervorschriften im Hoheitsgebiet der WCP-Teilnehmerin fällig und zahlbar sind.

8. Gültigkeitsdauer des Programms

Für jede WCP-Teilnehmerin gilt die Programmgutschrift für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Datum der Erstimplantation eines qualified Mia®-Diamonds (ohne Berücksichtigung späterer Revisionsoperationen) oder für einen kürzeren, vom Hersteller in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt festgelegten Zeitraum (der "Gültigkeitszeitraum"). Vorbehaltlich der geltenden Gesetze behält sich der Hersteller das Recht vor, das Programm jederzeit zu ändern, zu stornieren, zu aktualisieren, zu beenden, einzuschränken oder anderweitig einzustellen (jeweils eine "Änderung"), ohne die WCP-Teilnehmerin oder einen Dritten zu benachrichtigen oder ihm zuzustimmen, und zwar auch mit Wirkung für WCP-Teilnehmerinnen, die sich vor der Änderung für das Programm angemeldet haben. Sofern und soweit eine rückwirkende Änderung in Bezug auf eine bestimmte WCP-Teilnehmerin nicht durch geltendes Recht untersagt ist, gilt die aktuellste Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Website des Herstellers verfügbar ist, für alle Programmvorteile, die für diese WCP-Teilnehmerin gelten. Ungeachtet obigem darf die Gültigkeitsdauer in keinem Fall zwei (2) Jahre ab dem Datum der Erstimplantation der qualified Mia®-Diamonds durch die WCP-Teilnehmerin überschreiten.

Wenn der Hersteller eine Änderung vornimmt, die WCP-Teilnehmerinnen betrifft, die sich zuvor für das Programm registriert haben, wird der Hersteller sich in angemessener Weise bemühen, diese WCP-Teilnehmerinnen schriftlich über die mit den Registrierungskonten der WCP-Teilnehmerinnen verbundenen E-Mail-Adressen und/oder über die Website des Herstellers über diese Änderung zu informieren, und diese WCP-Teilnehmerinnen haben das Recht, ihre Teilnahme am Programm nach Erhalt einer solchen Mitteilung zu beenden. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem anderen Instrument ist als Verpflichtung des Herstellers auszulegen, das Programm für einen bestimmten Zeitraum aufrechtzuerhalten.

9. Weitere Konditionen

Soweit nach geltendem Recht zulässig, sind die Rechte der WCP-Teilnehmerinnen im Rahmen des Programms nicht übertragbar, nicht vertraglich bindend und nicht werblich. Die Registrierung für das Programm durch eine WCP-Teilnehmerin stellt eine Zustimmung zu den dann verfügbaren Programmvorteilen dar und begründet keinen verbindlichen Vertrag zwischen dem Hersteller und einer WCP-Teilnehmerin zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Das Programm und diese Bedingungen, einschliesslich aller Verpflichtungen, Rechte und Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihnen ergeben, sowie alle Fragen im Zusammenhang mit dem wirksamen Abschluss von Verträgen unter diesen Bedingungen und deren Änderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig) - unterliegen ausschliesslich dem Recht von Costa Rica unter Ausschluss des Kollisionsrechts, und die Gerichte in San Jose, Costa Rica, sind für etwaige Streitigkeiten ausschliesslich zuständig. Wenn die WCP-Teilnehmerin eine Konsumentin im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 ist, d.h. wenn die WCP-Teilnehmerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, indem sie sich für das Programm zu einem Zweck anmeldet, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, darf die vorstehende Rechtswahl nicht dazu führen, dass der WCP-Teilnehmerin der Schutz entzogen wird, der ihr durch Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Landes, in dem die WCP-Teilnehmerin seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann. Ausschliesslich in einem solchen Fall sind die WCP-Teilnehmerinnen berechtigt, vor den Gerichten des Landes, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Klage zu erheben.

My Breast Harmony